Ich bekomme einen Pflegegrad – Was nun?

Ich bekomme einen Pflegegrad – Was nun?

Kann ich bereits mit dem ersten Pflegegrad ambulante Pflegeleistungen beziehen? Welche Unterstützungsgelder stehen mir in welchem Pflegegrad zu? Und welche Leistungen kann ich wann wahrnehmen?

Es ist schwierig, im Wirrwarr der pflegerischen Bürokratie den Durchblick zu behalten. So möchten wir Ihnen mit Hilfe des folgenden Beitrags erläutern, ab wann Sie welchen Pflegegrad erreichen und welche Leistungen der Pflegekasse Sie ab einem bestimmten Pflegegrad in Anspruch nehmen können. Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen darüber hinaus jederzeit mit umfangreichen Kenntnissen über die gesetzliche Lage in der Pflege zur Seite.

Unerwartete Geschehnisse

Eigentlich wollte ich nur kurz zum Mülleimer, aber es war doch glatter draußen als ich dachte. Ich bin gestürzt, was einen Oberschenkelbruch und einen langen Krankenhaus Aufenthalt zur Folge hatte. Ich wurde operiert und habe sogar eine neue Hüfte gebraucht. Leider habe ich mich zudem mit dem MRSA Virus, einem typischen Krankenhauskeim, infiziert. Bis heute habe ich mich von der Operation nicht gut erholt. Seither ist nichts mehr wie es war und ich brauche nun eine Menge Unterstützung. Ich kann nicht allein mit dem Auto fahren oder spazieren gehen. Auch das Duschen und Anziehen sind eine Herausforderung. Das bedeutet auch, dass ich meine Wohnung ebenfalls nicht mehr eigenständig sauber halten kann, denn schon das Waschen der Wäsche ist für mich problematisch. Wie soll ich denn mit dem Rollator den Wäschekorb transportieren? Leider kann ich mich ohne eine Gehhilfe nicht mehr fortbewegen. Ich wünsche mir Unterstützung. Ich habe Glück, denn ich bin nicht allein. Meine Tochter kümmert sich um mich. Jedoch ist sie berufstätig und deshalb sprechen wir über die Möglichkeit, einen Pflegedienst mit meinem Alltag zu betrauen. Sie hat einen guten Pflegedienst rausgesucht und anschließend angerufen, um sich über die Möglichkeiten zu erkundigen. Diese informierten sie darüber, dass meine Krankenkasse eine Pflegekasse hat. Nach kurzer Zeit kam der An- trag mit der Post zu mir nach Hause. Beim Ausfülle des Antrags hat uns die nette Dame vom Pflegedienst geholfen, denn es ist ganz schön kompliziert, alles zu verstehen und die Fragen richtig zu beantworten. Auf den Antrag meldete sich die MDK zurück. Das ist der „Medizinische Dienst der Krankenkassen“. Diese stellen die Pflegebedürftigkeit anhand von speziellen Kriterien fest. Das Ergebnis war der Pflegegrad 3, wie mir nach einem Gespräch in einem Schreiben mitgeteilt wurde und ich wusste nicht Recht, was dies für mich bedeutet. Also gab ich dem Pflegedienst eine Kopie des Schreibens mit und wir vereinbarten mit meiner Tochter einen Termin. Ich bin hier gut aufgehoben und alle meine Fragen werden rasch und umfassend beantwortet. Das gibt mir ein gutes Gefühl und ich lache gerne mit den Mitarbeitern:innen des Pflegedienstes. Wir haben uns immer was zu erzählen und ich fühle mich gut versorgt. Natürlich wünsche ich mir, ich wäre an diesem Tag nicht gestürzt… Aber trotzdem habe ich jetzt mein Plus an Lebensfreude!

Die Damen und Herren in den roten Jacken gehören jetzt zu meinem Leben dazu und bringen mir jeden Tag ein Lächeln mit, auch an den Tagen, an denen es mir aufgrund meiner Situation nicht so leichtfällt.

 

 

Die Pflegegrade im Überblick

In Deutschland gibt es insgesamt 5 Pflegegrade und 3 verschiedene Möglichkeiten die Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen. Der MDK ist der „Medizinische Dienst der Krankenkassen“, der die Pflegebedürftigkeit nach Begutachtung anhand eines Punkteschemas benennt.

Pflegegrad 1

Bei einer Punktzahl zwischen 12,5 und 27 wird den Kund:innen der Pflegegrad 1 zugeschrieben. In diesem Rahmen ist davon auszugehen, dass die Kund:innen ihren Alltag weitestgehend selbstständig bewältigen können. Unterstützung benötigen sie nur bei kleineren Haushaltstätigkeiten wie Putzen, Waschen oder Anziehen. Die Leistungen des ersten Pflegegrades beschränken sich demnach auf alltägliche Erledigungen. So erhalten sie eine monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistung von der Pflegekasse über 125 €, die sie für zusätzliche Unterstützung nutzen können.

Dieser Zuschuss steht den Kund:innen für externe Hilfskräfte, wie beispielsweise einer Haushaltshilfe oder ambulante Pflegedienstleistungen, bereit. Wenn die Person ausschließlich von der Familie gepflegt wird, entfällt diese Versorgungsleistung. Sollte der oder die Pflegebedürftige medizinische Hilfsmittel wie beispielsweise ein Notrufsystem benötigen, wird ein weiterer monatlicher Zuschuss von 18,36 € gewährt. Dieser Zuschuss besteht übrigens auch in den weiteren Pflegegraden. Zusätzlich gibt es eine Pauschalförderung von 40 € für Pflegehilfsmittel.

Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 wird ab einer Punktzahl von mindestens 27 zugesprochen. Die Beurteilung richtet sich hier vor allem nach der allgemeinen Selbstständigkeit. Aufgrund von erheblichen körperlichen und geistigen Einschränkungen, durch die der Alltag und die Nacht teilweise nicht mehr allein bewerkstelligt werden können, sind die Kund:innen auf fremde Hilfe angewiesen. Somit haben sie einen Anspruch auf Pflegegeld. Dieses beträgt monatlich 316 €. Anstatt der Geldleistungen können allerdings auch Pflegesachleistungen (Tages- und Nachtpflege) über 689 € monatlich in Anspruch genommen werden. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2022 auf 724 € angehoben. Menschen mit dem Pflegegrad 2, die in einem Pflegeheim leben, er- halten von den Krankenkassen einen höheren Beitrag von ca. 770 € monatlich. Hinzukommend haben die Kund:innen die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuschüsse für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu stellen, die mit 1.612 € für maximal vier Wochen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem hat der oder die Pflegebedürftige Anspruch auf eine Pflegepauschale in Höhe von 40 €, um Pflegehilfsmittel zu finanzieren.

Pflegegrad 3

Ab einer Punktzahl von 47,5 wird der Pflegegrad 3 erteilt. Der zu pflegenden Person wird hierbei sowohl geholfen die eigene Körperhygiene aufrechtzuerhalten als auch Speisen einzunehmen und beweglich zu bleiben. Des Weiteren erhält der oder die Kund:in Leistungen aus der hauswirtschaftlichen Versorgung. In diesem Pflegegrad hat die Person Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 545 €. Sollte der oder die Kund:in sich jedoch für Pflegesachleistungen entscheiden, werden diese monatlich in Höhe von 1.298 € (Ab 2022 1.363 €)gewährt. Auch die Verknüpfung von Pflegebeiträgen und Sachleistungen ist möglich. Dieser Betrag gilt auch, wenn sich die Pflegebedürftigen für eine teilstationäre Einrichtung mit Tages- oder Nachtpflege entscheiden. Auch im Pflegegrad 3 können über die reguläre Pflege hinaus Anträge auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 € gestellt werden. Die Pflege- pauschale in höhe von 40€ für Pflegehilfsmittel steht ebenfalls zur Verfügung.

 

Pflegegrad 4

Ab dem Pflegegrad 4, welcher ab einer Punktzahl von 70 Punkten vergeben wird, unterscheiden Krankenkassen bei finanziellen Leistungen zwischen stationärer und häuslicher Pflege. Für einen stationären Aufent- halt wird ein Beitrag in Höhe von 1.775 € monatlich ausgezahlt. Dieser Beitrag deckt allerdings nicht die gesamten Kosten eines Pflegeheims ab.

Bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegers bestehen verschiedene Möglichkeiten. Wer durch einen Angehörigen zu Hause gepflegt wird, erhält ein monatliches Pflegegeld von 728 €. Werden Leistungen von einem Pflegedienst bezogen, erhalten die Kund:innen 1.612 € (Ab 2022 1.693 €), da diese Leistungen den Pflegesachleistungen zugeordnet werden. Zudem kann der Pflegebedürftige weitere Zuschüsse beantragen, wie beispielsweise die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, in Höhe von 1.612 € pro Jahr oder die Pflegepauschale in Höhe von 40 € pro Monat für Pflegehilfsmittel.

 

Pflegegrad 5

Zu Bedürftigen des Pflegegrades 5 zählen Personen zwischen 90 und 100 Punkten. Diese sind nachweislich in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt und haben einen sehr hohen Pflegebedarf. Bei diesem Grad haben die Betroffenen Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 901 € monatlich. Dieses steht ihnen auch dann zur Verfügung, wenn sie durch Angehörige oder Freunde betreut werden. Wenn sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der die oder den Kund:in versorgt, erhalten sie Pflegesachleistungen für ihre Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung in Höhe von 1.995 € (Ab 2022 2.095€) im Monat. Kund:innen, die eine Tages- und Nachtpflege benötigen, erhalten ebenfalls 1.995 € monatlich. Diese Leistungen werden – anders als in den niedrigeren Pflegegraden – zusätzlich zum Pflegegeld bereitgestellt. Auch in diesem Pflegegrad werden den Pflegebedürftigen Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege für vier Wochen im Jahr für maximal 1.612 € genehmigt sowie Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 € monatlich.

 

Sollten Änderungen der Wohnsituation vonnöten sein, haben Kund:innen mit jedem Pflegegrad einen Anspruch auf finanzielle Hilfe in Höhe von 4.000€.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag einen Überblick über die verschiedenen Pflegegrade geben konnten, und würden uns freuen, Sie bald als Kund:in bei uns begrüßen zu dürfen!

Sollten Sie weitere Fragen zu den Pflegeleistungen haben, scheuen Sie nicht davor zurück, uns zu kontaktieren. Bei einem unverbindlichen Gespräch gehen wir gerne auf all Ihre Fragen ein und informieren Sie ausführlich über Dinge, die in der ambulanten Pflege zu beachten sind.

– Barbara Mallon